* gilt nur, wenn der Stoff in loser Schttung oder unverpackt befrdert wird:

Wenn ein Laderaum diese Stoffe in loser Schttung oder unverpackt enthlt, muss der Schiffsfhrer sich tglich an den Lenzbrunnen oder Pumpenrohren davon berzeugen, dass in die Laderaumbilgen kein Wasser eingedrungen ist.

Wenn in die Laderaumbilgen Wasser eingedrungen ist, muss dieses unverzglich entfernt werden.